Die OFD Koblenz weist darauf hin, dass bei einer Selbstanzeige die Straffreiheit von Steuersündern nicht automatisch garantiert ist. Es reiche nicht, dem Finanzamt einfach «einen Haufen Belege und Ordner zur Auswertung hinzustellen». Vielmehr müssen die Unterlagen so aufbereitet sein, dass dem Finanzamt «ohne größere eigene Ermittlungen die Veranlagung möglich ist».
Aus Fairnessgründen würden die betroffenen Steuerpflichtigen, deren Selbstanzeige nicht den gesetzlichen Anforderungen entspreche, auf die ungenügende Aufarbeitung der Unterlagen hingewiesen. Wer dann nach dem Hinweis aber nicht nachbessere, müsse davon ausgehen, dass die Selbstanzeige unwirksam werde und die Straffreiheit wegfalle.
Die Steuerfahnder betrachteten die Entwicklung in den Selbstanzeigefällen mit Sorge, erklärte die Behörde. Gerade bei den Kapitalanlagen schienen Berater zunehmend eine ausführliche Aufarbeitung der Bankbelege zu scheuen. Stattdessen reichten sie einfach alle Unterlagen gesammelt ein, um die Selbstanzeige ihrer Mandanten zu belegen. Angesichts der Vielzahl von Verfahren könnten die Fahnder es aber nicht leisten, dem Steuerhinterzieher, die Ermittlungsarbeit abzunehmen.
Seit Jahresbeginn sind in Rheinland-Pfalz fast 1400 Selbstanzeigen
wegen hinterzogener Kapitaleinkünfte eingegangen, wie eine Sprecherin der
Oberfinanzdirektion sagte. Das seien rund 1000 Anzeigen mehr als im
gesamten Vorjahr. Die Zahl der Selbstanzeigen über alle Steuerarten hinweg
beträgt derzeit mehr als 1700.








